Der 4:1-Erfolg von Spitzenreiter Bayern München gegen den SC Freiburg hat trotz des Wechselfehlers auch nach juristischer Prüfung Bestand. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies den Einspruch der Breisgauer am Freitag ab.
Gemäß Urteilsbegründung könne der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers nicht den Bayern angelastet werden, sondern gehe auf ein "schuldhaftes Fehlverhalten" des Schiedsrichters zurück. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann innerhalb eines Werktags Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden.
"Geringfügiger Verschuldungsbeitrag" der Bayern reicht nicht aus
"Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren", sagte Stephan Oberholz (Leipzig) als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts: "Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen."
Freiburg hatte seinen Einspruch damit begründet, dass Bayern München während einer Auswechselphase in der 86. Minute kurzzeitig zwölf statt der erlaubten elf Mann auf dem Platz gehabt und damit gemäß Paragraph 17 Absatz zwei ein zu diesem Zeitpunkt nicht spiel- oder einsatzberechtigter Spieler mitgewirkt habe. Kingsley Coman hatte bei einem Doppelwechsel nicht rechtzeitig den Platz verlassen.
Oberholz beruft sich in der Urteilsbegründung Auf Regel drei der Fußballregeln, wo die Pflichten des Schiedsrichterteams beim Auswechselvorgang klar definiert sind. "Ihren Prüfpflichten hinsichtlich Spieleranzahl und Mannschaftsstärke sind sie nicht nachgekommen. Schließlich hat der Unparteiische die Begegnung fortgesetzt, ohne dabei erneut auf die zulässige Anzahl an Spielern zu achten", meinte Oberholz.
Kein erneuter Freiburger Einspruch
Freiburg wird nun auf weitere Rechtsmittel verzichten. Nach dem Urteil wäre innerhalb eines Werktages noch ein weiterer Einspruch möglich gewesen. Es handele sich bei der Urteilsbegründung um "rechtliche Auslegungs- und Wertungsfragen", teilte der SC in einer Stellungnahme mit.
"Wir akzeptieren dieses Urteil allumfassend, weil wir Sportsleute sind und kommentieren das gar nicht", sagte Trainer Christian Streich. Generell sei der Vorstand mit der Überprüfung des Sachverhalts nur seiner Pflicht nachgekommen. "Wir sind ein e.V. und deshalb unterlegen die Vorstände einer Treuepflicht gegenüber Mitgliedern und Sponsoren", meinte der 56-Jährige: "Dieser Treuepflicht muss nachgegangen werden, sonst haften die Vorstände."
Streich übt Kritik
Der Verein sei durch eine "Rechtsunsicherheit in eine aktive Rolle gezwungen worden, was für uns äußerst unangenehm war und uns auch unangebracht schien", führte er aus: "Es ging uns nicht darum, dass wir die Punkte kriegen." Vielmehr sei das Anliegen gewesen, für ähnliche künftige Fälle eine "Rechtssicherheit zu schaffen. Dann hätte es zumindest etwas Gutes."
Die unter anderem von Bayern-Coach Julian Nagelsmann geäußerte Kritik am SC kann Streich nicht verstehen. "Wir waren diejenigen, die keine Schuld dran tragen. Interessant ist dann, wie versucht wird, anderen den Schwarzen Peter zuzuschieben. Das habe ich genau verfolgt, alle im Verein haben das genau wahrgenommen", sagte der dienstälteste Coach der Liga: "Es ist ein Unding, dass wir dann an den Pranger gestellt werden."